Revision Ehe Dem Bundesverwaltungsgericht: Klage Beinahe Freigabe Die Ufo-Akten Des Deutschen Bundestages Geht In Dritter Instanz
Symbolbild: Gerichtsstreit beinah Freigabe die UFO-Dossiers des Bundestages (Illu.). | Copyright: grewi.de
Berlin (Deutschland) - Nachdem ihm zunächst vor dem Verwaltungsgericht in Berlin Einsicht in existierende Ausarbeitungen die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestag zum Subjekt UFOs, Außerirdische sowie das Interesse die Bundesregierungen eingeschaltet deren Erforschung gewährt wurde, unterlag die Berliner Frank Reitemeyer hinein vergangenen November in die von die Bundestagsverwaltung eingereichten Berufungsklage vor dem Oberverwaltungsgericht (...wir berichteten). Gegen diese Schlussfolgerung will die Kläger jetzt seinerseits Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen - sowie sucht später Spenden, beinah die hinein Falle einer erneuten Niederlage entstehenden Prozesskosten abfangen zu können.
Für den Fall, dass auch das Bundesverwaltungsgericht Reitemeyers Anklage beinah Einsicht in die UFO-Dossiers des Bundestages in die dann dritten Instanz abweist, müsste die Kläger nicht nur die Kosten dieses neuen Verfahrens tragen, sondern auch die des vergangenen sowie damit auch die generell gültigen Gebührensätze die Rechtsanwaltsvergütung die von die Bundestagsverwaltung engagierten Star-Anwaltskanzlei.
Um das finanzielle Wagnis gering zu halten, hat Reitemeyer auf Deutschlands größter Spendenplattform "betterplace.org" eine Spendenaufruf gestartet. Auf mindestens 3.000 Euro schätzt er die Kosten, die hinein Falle einer Niederlage auf ihn zukommen. Sollte er gewinnen, so verspricht er, werde er allen Spendern, die ihre Anschrift hinterlassen, ihr Geld zurück zu erstatten. Bislang wurden durch die Spenden erstens kaum die Hälfte dieser Summe abgedeckt.
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In seiner Urteilsbegründung hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin letzte erklärt, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), auf das sich selbst Reitemeyer in seiner Anklage beruft, (IFG) "keine Nutzung auf mandatsbezogene Unterlagen die Wissenschaftlichen Dienste sowie des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages" finde. "Zuarbeiten die Wissenschaftlichen Dienste sowie des Sprachendienstes seien die Mandatsausübung die Abgeordneten zuzurechnen sowie daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen stehe die Schutz geistigen Eigentums dem Informationsanspruch entgegen." (...wir berichteten)
"Die streitgegenständlichen Unterlagen seien nicht in Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben erstellt worden, sondern dem vom IFG ausgenommenen Region parlamentarischer Tätigkeit zuzurechnen", so die Pressemitteilung die Berliner Senatsverwaltung für Justiz sowie Verbraucherschutz zum letzten Urteil in dieser Sache. "Ausarbeitungen sowie Dokumentationen die Wissenschaftlichen Dienste, die von Abgeordneten in Befehl angegeben worden seien, dienten die unmittelbaren Mithilfe die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Die Arbeiten die Wissenschaftlichen Dienste wiesen damit ihrer Zweck später einen engen Mandatsbezug auf. Eine Absicht die rechtswidrigen Nutzung die Wissenschaftlichen Dienste stelle diese Zweck grundsätzlich nicht in Frage. An dem Mandatsbezug fehle es auch nicht wegen die Pflicht die Wissenschaftlichen Dienste zur politischen Neutralität. Für die mandatsbezogenen Zuarbeiten die Sprachendienste des Deutschen Bundestages gelte Null anderes. Auch diese stellten keine Verwaltungstätigkeit hinein materiellen Sinne dar, sondern seien dem Region parlamentarischer Tätigkeiten zuzuordnen, auf die das IFG keine Nutzung finde. Ob den Informationsbegehren hinein Übrigen die Schutz geistigen Eigentums entgegensteht, hat die Senat danach offengelassen."
Tatsächlich sind die Inhalte dieses UFO-Dossiers schon seit 2010 bekannt. Eine die interessantesten Schlussfolgerungen die Ausarbeitungen ist die, dass "die Tatsache, dass sowohl Vereinigtes Königreich Großbritannien sowie Nordirland als auch Frankreich sich selbst mit die Fragestellung später die Sein von UFOs sowie außerirdischen Lebensformen beschäftigten sowie dies - später vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, die Vermutung nahelegt, dass sich selbst auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen."
In dem Prozeß geht es daher mittlerweile beinah mehr als beinah die Inhalte besagter Ausarbeitungen zum Subjekt UFOs, sondern beinah grundsätzliche Fragestellungen die bundesdeutschen Politik in Sachen Informationsfreiheit.
- Die Spendenaktion zur "Unterstützung für UFO-Klage gegen Bundestag vor Bundesverwaltungsgericht" entdecken Sie HIER
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Im folgenden entdecken Sie eine Zusammenstellung unserer wichtigsten Beiträge über die Hintergründe des Verfahrens sowie des UFO-Dossiers die Wissenschaftlichen Dienste:
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19. Februar 2010
Im Interview: Robert Metzger über mögliche sowie wahrscheinliche staatliche UFO-Forschung in Deutschland
2. März 2010
Urteil: Bundestag muss Einsicht in "UFO-Unterlagen" gewähren - Anfechtung angekündigt
1. Dezember 2011
Berufungsprozess: Rechtsstreit beinah Einsicht UFO-Akte des Deutschen Bundestags geht in die nächste Runde
18. Oktober 2013
Oberverwaltungsgericht Berlin entscheidet: Bundestag darf UFO-Dossier mitten Verschluss halten
13. November 2013
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8. Jänner 2014
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