Grewi-Exklusiv: Einst Geheime Ufo-Akte Des Bnd Enthüllt Nahebegegnung Mit Einem Unidentifizierten Flugobjekt Ober Innerdeutscher Grenzschutzstelle


Grafische Rekonstruktion einer UFO-Sichtung durch Grenzschutzbeamte über die Eiland Fehmarn hinein August 1986 (Illu.). | grenzwissenschaft-aktuell.de

Saarbrücken (Deutschland) - Seit Jahrzehnten schon beschwichtigen Bundesregierungen, Innen- und Verteidigungsminister auf Anfrage hin, dass Bundesrepublik Deutschland keinerlei Interesse eingeschaltet UFOs, geschweige denn eingeschaltet die Untersuchung oder gar Dokumentation entsprechender Phänomene habe. Da nichtsdestoweniger zahlreiche Nachbar- und Partnerstaaten in Europäische Union und NATO teilweise noch heute offizielle UFO-Forschungseinrichtungen betreiben und UFOs auch von erfahrenen Beamten- und Militärpersonal gesichtet wurden, erscheint diese Position mehr als unglaubhaft. Dem Herausgeber von "grenzwissenschaft-aktuell.de" (GreWi), Andreas Müller, ist es nun gelungen, Einsicht in eine eigentlich noch bis 2021 gesperrte UFO-Akte des Bundesnachrichtendienstes (BND) und damit des bundesdeutschen Auslandsgeheimdienstes zu erhalten. Alleine schon die Dasein die UFO-Akte des BND, nichtsdestoweniger auch die darin geschilderten Fälle, widerlegen eindeutig die offizielle Position die Bundesregierungen zum Thema.

...Teil 1

(...Teil 2 preisgeben Sie HIER)

NOTE FOR OUR ENGLISH READERS: Please find eingeschaltet english summary HERE

Zuletzt hatte die damalige Bundesinnenminister (und heutige Bundesfinanzminister) Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) auf eine Anfrage auf "Abgeordnetenwatch.de" zur Dasein deutscher UFO-Untersuchungen und Interessen wie folgt geantwortet:
"...eine Behörde oder Niederlassung auf Bundesebene, die vermeintliche Sichtungen von Unbekannten Flugobjekten, sog. UFOs, erfasst bzw. auswertet und Projekte, wie die von Ihnen beschriebenen, sind hier nicht bekannt."
Tatsächlich gab es UFO-Forscher, Politologen und Historiker, die Schäubles Behauptung stützten. Diese vermuteten, dass selbst wenn es bundesdeutsche UFO-Akten gäbe, diese möglicherweise vom Militär unterhalten, ausgewertet und untersucht werden würden. In einem solchen Sturz fielen diese Akten dann wahrlich nicht in Zuständigkeitsbereiche etwa des Innenministeriums. Zugleich würden solche Akten damit dann auch mitten unter gänzlich ungleich Sperrfristen und Geheimhaltungsstufen fallen.

Da die Bundesnachrichtendienst genau dem Bundeskanzleramt untersteht, spricht die die GreWi-Redaktion nun in Gänze vorliegende BND-Akte mit dem Meisterschaft "DDR Grenzsperranlagen eingeschaltet die IDG - UFO -" , die auf 67 Seiten Sichtungen "unbekannter Flugobjekte hinein Grenzgebiet zur Deutscher Demokratische Republik und CSSR" beinhaltet, nun eine gesamt ungleich Sprache.


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Die Akte mitten unter dem Abkürzung "B 206/1914" befindet sich selbst öffentlich und selbst durch die Online-Suchfunktion auffindbar hinein Bestand des Bundesarchivs Koblenz. Hier ist sie allerdings mit dem für Nachforschungen etwas entmutigenden Hinweis versehen, dass sie noch bis zum Erdenjahr 2021 gesperrt ist, daher derzeit aufgrund die allgemeinen Schutzfrist von 30 Jahren gemäß § 5 Abs. 1 Bundesarchivgesetz (BArchG) noch nicht eingesehen werden kann.


Da besagte Akte "B 206/1914 aus dem Bestand B 206 des Bundesnachrichtendienstes" jedoch schon vor unserer Anfrage - offenbar mit Interesse eingeschaltet den weiteren Inhalten die Akte (Tunnel, Schleusungen, Sichtblende, Mauer...) hinein Reichweite einer Schutzfristverkürzung freigegeben und eingesehen wurde, stand und steht diese Akte fortan - jedoch ohne Vermerk auf diesem Umstand - auch für nachfolgende benutzer und somit für jedermann für eine Einsichtnahme zur Verfügung.


Insgesamt handelt es sich selbst um 67 Seiten, die auf Mikrofilm vorliegen. Unter dem Meisterschaft "DDR Grenzsperranlagen eingeschaltet die IDG - UFO" beschreibt die Akte ab Seite (Archivalieneinheit) 0177 bis 0244 zahlreiche Vorfälle von Sichtungen "unbekannter Flugobjekte hinein Grenzgebiet die DDR", deren Dokumentation, Untersuchungen und Schlussfolgerungen.



Die 67-seitige BND-Akte "UFO" hinein Überblick. | Copyright/Quelle: Bundesarchiv.de (Foto: grenzwissenschaft-aktuell.de)

Der Ursache für die Anfertigung und Sorge dieser "UFO-Akte" waren nichtsdestoweniger – das wird bei die Lektüre sehr schnell deutlich, nicht das Bestreben die Untersuchung und Erforschung exotischer oder gar außerirdischer Phänomene, sondern zunächst einmal alleine das offenkundige Interesse des BND eingeschaltet die Entwicklung und Verwendung unbemannter Aufklärungsflugzeuge, sogenannter Drohnen, durch die Streitkräfte die Warschauer-Pakt-Staaten.



Tatsächlich können denn auch eine Vielzahl die in die Akte aufgeführten Berichte mit großer Sicherheit als derartige Drohnen erklärt werden. Allerdings - und dort sind sich selbst selbst die untersuchenden Beamten und Stellen einig - nicht alle!


Für die UFO-Forschung erscheinen nichtsdestoweniger jeder in die Akte dokumentierten Sichtungsfälle von Interesse: Sie offenbaren beliebig breites Spektrum eingeschaltet Vorfällen, beobachteten Flugobjekten und Erscheinungen. Zudem zustellen sie für viele Sichtungsfälle in Form besagter Sowjet-Drohnen und Grenzgebietsaufklärung nicht nur eine durchaus befriedigende Erklärung sondern auch weitere Erkenntnisse über sogenannte Sichtungs-Stimuli - daher bekannte, wenn auch für die meisten Laien eher besondere erscheinende, Objekte hinein Luftraum. Statt UFOs und damit "unidentifizierte Flugobjekte" handelt es sich selbst in vielen, wenn auch nicht in allen Fällen die Akte daher um identifizierte Flugobjekte, daher um IFOs.


Zunächst bestätigt daher auch die nun vorliegende UFO-Akte des bundesdeutschen Auslandsgeheimdienstes die Ergebnisse die Auswertung von mittlerweile veröffentlichten UFO-Akten anderer Länder, Militärs und Geheimdienste und auch die Ergebnisse ziviler UFO-Studien dahingehend, dass für die große Mehrheit von UFO-Meldungen natürliche oder bekannt-technologische Erklärungen gefunden werden können.


Zugleich bestätigt sie nichtsdestoweniger auch die zahlreichen Ausnahmen und schildert auch Fälle, die von UFO-Forschern als sogenannte "Good UFOs" bezeichnet werden - Fälle also, die selbst von den Beamten und zumindest hinein Umfang die nun vorliegenden Akte - nicht erklärt und identifiziert werden konnten. Es sind denn auch genau Fälle wie die folgende, die das Interesse die UFO-Forschung ausmachen und auch deren Bedeutung hervorheben.


Aus einem Bericht die Grenzschutzstelle Puttgarden auf die einstigen Grenzinsel Fehmarn (s.Illu.o.) geht folgender Begebenheit hervor:

"Am frühen Vormittag des 26.08.1986, in die Zeit zwischen 03.00 Stunde und 03:30 Stunde beobachteten 3 Beamte des Nachtdienstes die Grenzschutzstelle Puttgarden, aus dem Fenster eines Dienstraumes beliebig Flugobjekt, welches mit langsamer Geschwindigkeit auf den Fährbahnhof Puttgarden zuflog.
Dieses Flugobjekt wurde zur gleichen Zeit von einem Zollbeamten des Zollamtes Puttgarden vom ca. 300 m entfernten sogenannten 'Autohof' des Fährbahnhofs gesehen.
Auf insgesamt fünf Seiten diskutiert die BND-Akte "UFO" den Begebenheit Puttgarden. | Copyright/Quelle: Bundesarchiv.de (Foto: grenzwissenschaft-aktuell.de)

Nach eingehender Befragung durch den Unterzeichner konnte folgender Sachverhalt festgestellt werden:


1) Das nicht-identifizierte Flugobjekt näherte sich selbst zu die o.a. Zeit mit relativ langsamer Geschwindigkeit (auf keinen Sturz Flugzeug) aus westlicher Richtung dem Fährbahnhof Puttgarden.


2) Es flog in einer Höhe von ca. 50 – 60 m.


3) Als es den Fährbahnhof Puttgarden erreichte, reduzierte es noch mehr die Geschwindigkeit und blieb vor den Molenanlagen zu den Fährbetten gegen in die Himmel stehen.


4) Zu diesem Zeitpunkt konnten die Beamten die Grenzschutzstelle Puttgarden beliebig Krach vernehmen, welches sie bei die Befragung in Übereinstimmung mit dem Zollbeamten als beliebig 'relativ leises summendes Geräusch' beschrieben, das eventuell mit dem Krach einer Turbine zu vergleichen ist.


Da das Flugobjekt über dem Fährbahnhof gegen in die Himmel stehen blieb, wurde nachgefragt, ob es sich selbst evtl. um einen Helikopter sich selbst benehmen könnte. Dieses wurde jedoch mit dem Hinweis verneint, dass beliebig den Beamten bekanntes typisches Rotorengeräusch nicht mit dem Krach dieses Flugobjektes zu vergleichen war.

5) Zu Größe, Form und Färbung des Flugobjekts konnten die Beamten aus Zwei Gründen keine Angaben machen:
1) die Nachtzeit war stockdunkel
2) von dem Objekt ging strahlenförmig eine derartig blendende Beleuchtung weg, dass obige Angaben nicht möglich waren. Ein Beamter äußerte, er hätte den Eindruck, als ob diese Beleuchtung absichtlich zur Tarnung so geschaltet gewesen wäre, dort es sich selbst nicht um Positionslampen und auch nicht um Scheinwerfer zur Beleuchtung gehandelt habe, dort von dem Licht kein Lichtkegel zur Speicher oder in eine bestimmte Richtung ging.
6) Im Anschluss eingeschaltet den Fast-Stillstand des Objektes vor dem Fährbahnhof Puttgarden flog es langsam in gleicher Höhe gleitend über die Marineküstenstation Marienleuchte auf Fehmarn (ca. 600m Luftlinien entfernt) in ostwärtige Richtung weiter.

7) Versuche des Unterzeichners Erkenntnisse durch ungleich Personen/Dienstellen zu diesen Beobachtungen zu erlangen, scheiterten.


Nachfragen über Beobachtungen die geschilderten Spezies wurden gehalten bei

- den Marineküstenstationen Westermarkelsdorf, Marienleuchte und Staberhuk (alle auf die Eiland Fehmarn)
- Fliegerstaffel des Grenzschutzkommando Ufer (Hubschrauber)
- Betriebsüberwachung des Fährbahnhofes Puttgarden
- deutschen Fährschiffen 'Deutschland' und 'Karl Carstens'
- dänische Polizei Rödby. (...)"

Obwohl die Sichtungszeugen beliebig bekanntes Flugzeug und einen typischen Helikopter als Erklärung ausgeschlossen haben, äußert die Akte eingeschaltet anderer Position dann die Vermutung, dass die Sichtung über Puttgarden mit die in den "Lübecker Nachrichten" einige Tage später berichteten Sichtung eines "sowjetischen Hubschraubers über Lübecker Gebiet" am 26.08.1986 um 07.00 Stunde in chemische Verbindung stehen könnte. Eine erneute Anfrage bei verschiedenen Stellen, ob beliebig derartiges Szenario von weiteren Beobachtungen oder Einsatzplänen, etwa die genannten Hubschrauberstaffel, gestützt werden könne, wurde jedoch negativ beantwortet.


Unabhängig davon, wie die Bewerbung dieses und anderer innerhalb die Akte als nicht ausreichend, geschweige denn final erklärte Fälle in die Einzelbetrachtung durch UFO-Forscher und Militärexperten zukünftig ausfallen werden, so kann die Bedeutung dieser UFO-Akte des Bundesnachrichtendienstes nicht hoch genug eingeschätzt werden.

- Zwar handelt es sich selbst um eine Akte, die aus ersichtlich historischen Hintergründen heute (und damit schon Jahre vor Ablauf die eigentlich Sperrfrist) nicht mehr geheim ist und von jedermann hinein Bundesarchiv Koblenz eingesehen werden kann.
- Zugleich hat nichtsdestoweniger alleine die Dasein dieser Akte und die aus ihr heraus ersichtlichen Abläufe und Mechanismen wichtige Bedeutung für eine Bewerbung des Interesses die Bundesregierung und die ihr unterstellten Organe bis hin zu den Geheimdiensten am UFO-Thema. Zudem weckt die Akte auch Fragen später dem Interesse und Engagement des bundesdeutschen Militärs eingeschaltet UFOs. Schließlich wurde in Folge die in die Akte aufgeführten Beobachtungen auch das Militär stets wieder in den Untersuchungsprozess miteinbezogen und dürfte sich selbst nicht minder für die schließlich mehrheitlich von Grenzschutzbeamten beobachteten Phänomene interessiert haben.

- Zugleich widerspricht die Dasein die Akte und die in ihr zusammengetragenen und bewerteten Fälle die jahrzehntelangen offiziellen Sprachregelung mehrerer Bundesregierungen, einiger ihrer Innen- und Verteidigungsminister, dass die Bundesregierung und ihr unterstehenden Behörden und Organe, keinerlei Interesse eingeschaltet die Erforschung unbekannter Flugobjekte - daher UFOs - hinein deutschen Luftraum haben.


- Damit bestätigt die UFO-Akte des BND nicht letzte auch eine Einschätzung die Wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages zur die Abfrage später einem UFO-Interesse die Bundesregierung, um deren Veröffentlichung derzeit vor Gericht gestritten wird. Darin heißt es mitten unter anderem:

"Die Tatsache, dass sowohl Vereinigtes Königreich als auch Frankreich sich selbst mit die Fragestellung später die Dasein von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies - später vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich selbst auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen."
- Vorgänge, wie sie aus die BND-Akte hervorgehen, etwa den handschriftlichen Vermerk mit die Aufforderung "Bitte einen 'UFO-Vorgang' anlegen!" (s.Abb.r.), oder Amtshilfegesuche eingeschaltet ungleich Stellen bei die Untersuchung und Bewerbung von Sichtungen unbekannter Flugobjekte über die bundesdeutschen Grenze zur Deutscher Demokratische Republik und CSSR, belegen, dass es beliebig entsprechendes - wenn auch fundamental sauber aufklärungstechnisches und militärisches - Interesse eingeschaltet derartigen Sichtungen, den geschilderten Phänomenen und diesen zugrundeliegende Melde-, Untersuchungs- und Dokumentationsmechanismen und Automatismen zumindest gab und möglicherweise auch heute stets noch gibt.
Ob und inwiefern es sich selbst bei den gesichteten, beschrieben und untersuchten Objekten, die auch die BND-UFO-Akte nicht erläutern kann, schlussendlich doch noch um aus heutiger Sicht identifizierbare Objekte oder nichtsdestoweniger um Objekte exotischer Natur und Ursprung handelt, müssen zukünftig UFO-Forscher und Militärhistoriker bewerten.

...Teil 2


("grenzwissenschaft-aktuell.de" bedankt sich selbst bei Wissenschaftshistoriker Ralf Bülow, die uns auf die Dasein die vermeintlich gesperrten Akte aufmerksam machte und bei Ehepartnerin R.R. und dem Bundesarchiv Koblenz.)



Im folgenden preisgeben Sie eine Zusammenstellung unserer wichtigsten Berichte über bislang verneinte und geheime staatliche UFO-Forschung in Deutschland:
7. Dezember 2011

grenzwissenschaft-aktuell.de

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