Oberverwaltungsgericht Berlin Entscheidet: Bundestag Darf Ufo-Dossier Mitten Verschluss Halten


Symbolbild: Ufos sowie Justitia (Illu.). | Copyright: grewi.de

Berlin (Deutschland) - Vor wenigen Minuten hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hinein Berufungsverfahren den Angebot die Führung des Deutschen Bundestages stattgegeben sowie erklärt, dass auch zukünftig keine Einsicht in die Ausarbeitungen die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gewährt werden muss. Zuvor hatte die Berliner Frank Reitemeyer direkt diese Einsicht in beliebig Dossier die Wissenschaftlichen Dienste zum Subjekt "Die Suche später außerirdischem flach sowie die Umsetzung die VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte sowie extraterrestrischen Lebensformen" eingeklagt sowie hinein Dezember 2011 vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich eingeklagt (...wir berichteten, s. Link-Dossier).

Wie die Pressemitteilung die Berliner Senatsverwaltung für Justiz sowie Verbraucherschutz zum Urteil erläutert, finde das
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) "keine Verwendung auf mandatsbezogene Unterlagen die Wissenschaftlichen Dienste sowie des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages."

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Der Deutscher Bundestag das Ersuchen mit die Begründung ab, das IFG sei nicht anwendbar. Die "Zuarbeiten die Wissenschaftlichen Dienste sowie des Sprachendienstes seien die Mandatsausübung die Abgeordneten zuzurechnen sowie also als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen stehe die Schutz geistigen Eigentums dem Informationsanspruch entgegen."

Weiter heißt es in die veröffentlichten Urteilsbegründung:

"Der 12. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die erstinstanzlichen Urteile (Anm.d.GreWi-Redaktion: Am gleichen Tag ging es in einem anderen Prozedur auch etwa Akteneinsicht in die Ausarbeitungen die Wissenscahftlichen Dienste für den Ex-Verteidigungsminister Guttenberg) auf die Anfechtung die Beklagten aufgehoben sowie beide Klagen abgewiesen. Der Deutscher Bundestag unterliege dem Anwendungsbereich des IFG nur, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die streitgegenständlichen Unterlagen seien nicht in Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben erstellt worden, sondern dem vom IFG ausgenommenen Region parlamentarischer Tätigkeit zuzurechnen. Ausarbeitungen sowie Dokumentationen die Wissenschaftlichen Dienste, die von Abgeordneten in Befehl angegeben worden seien, dienten die unmittelbaren Stütze die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Die Arbeiten die Wissenschaftlichen Dienste wiesen damit ihrer Zweck später einen engen Mandatsbezug auf. Eine Absicht die rechtswidrigen Nutzung die Wissenschaftlichen Dienste stelle diese Zweck grundsätzlich nicht in Frage. An dem Mandatsbezug fehle es auch nicht wegen die Pflicht die Wissenschaftlichen Dienste zur politischen Neutralität. Für die mandatsbezogenen Zuarbeiten die Sprachendienste des Deutschen Bundestages gelte Null anderes. Auch diese stellten keine Verwaltungstätigkeit hinein materiellen Sinne dar, sondern seien dem Region parlamentarischer Tätigkeiten zuzuordnen, auf die das IFG keine Verwendung finde. Ob den Informationsbegehren hinein Übrigen die Schutz geistigen Eigentums entgegensteht, hat die Senat danach offengelassen."
Da die Urteile jedoch von grundsätzlicher Bedeutung seien, hat die Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Ob die Kläger diese Schritte ergreifen werden, ist bislang noch nicht bekannt.

Tatsächlich sind die Inhalte dieses UFO-Dossiers schon seit 2010 bekannt. Eine die interessantesten Schlussfolgerungen die Ausarbeitung ist die, dass
"die Tatsache, dass sowohl Vereinigtes Königreich Großbritannien sowie Nordirland als auch Frankreich sich selbst mit die Fragestellung später die Sein von UFOs sowie außerirdischen Lebensformen beschäftigten sowie dies - später vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich selbst auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen."
Im folgenden preisgeben Sie eine Zusammenstellung unserer wichtigsten Beiträge über die Hintergründe des Verfahrens sowie des UFO-Dossiers die Wissenschaftlichen Dienste.


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Quelle: berlin.de

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