Polizei Sowie Staatsanwaltschaft Demonstrieren Ermittlungsergebnisse Zum Ufo-Alarm Oberhalb Bremen

UFO-Alarm ober Bremen (Illu.) | Copyright: grewi.de
Bremen (Deutschland) - Nachdem beliebig am 6. Jänner 2014 ober dem Bremer Flugplatz sowie Milieu von Beamten die Flugsicherheit wie auch die Polizei gesichtetes unidentifiziertes Flugobjekt (UFO) nicht nur zeitweise den Flugverkehr ober Bremen lahmgelegt hatte sondern wochenlang auch Medien sowie Forscher zu Spekulationen ober dessen Brunnen zwang (...wir berichteten), hat soeben die Bremer Staatsanwaltschaft sowie die Polizei Bremen eine gemeinsame Pressemitteilung ober ihre Ermittlungsergebnisse veröffentlicht.
Aufgrund die Aktualitätslage veröffentlichen wir diese Pressemitteilung hinein Folgenden hinein ungekürzten Original sowie unkommentiert:
Am 06.01.2014 beobachtete die Flugsicherung des Flughafens Bremen gegen 18:30 Stunde beliebig nicht identifiziertes Flugobjekt hinein Luftraum ober Bremen. Auch verschiedene Staatsangehöriger sowie Polizeibeamte gaben Hinweise auf dieses Objekt.
Aufgrund des Vorfalls wurden umfangreiche Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr eingeleitet.Über die Reaktionen zu diesen Ermittlungsergebnissen werden wir weiterhin berichten...
Nach die Auswertung von ober 50 Hinweisen sowie diversen Zeugenbefragungen geben die Staatsanwaltschaft Bremen sowie die Ermittler die Kriminalpolizei nun eine Bewerbung zum Sturz ab:
Der weiterhin unbekannte Betreiber des nicht identifizierten Flugobjekts dürfte aus die Modelflug- bzw. Multicopterszene kommen. Darauf deuten Zeugenaussagen von Beobachtern sowie Experten hin.
Einige Staatsangehöriger dürften den eingesetzten Polizeihubschrauber beobachtet sowie beschrieben haben.
Hinweisgeber aus dem Bremer westen werden zu ihrem Beobachtungszeitraum eine Air France Maschine in ihren Warteschleifen ober Bremen gesehen haben. Das hat die Auswertung von Geo-Daten ergeben.
Der Copter bzw. beliebig Gerät aus die Modelflugszene wird später bisheriger Einschätzung die Ermittler von einem professionellen Hobby-Modelflieger vom Rechner am Schreibtisch oder von die grünen Wiese gelenkt worden sein. Nach übereinstimmender Einschätzung von Experten sind Angaben zum Licht des Objekts bzw. die Flughöhe kaum verwertbar. Angaben zur Größe sowie Distanz sind hinein Nachthimmel diffizil bestimmbar.
Gezielte Ermittlungen gegen verdächtige Personen aus die beschriebenen Szene führten zu keinen konkreten Ermittlungsergebnissen.
Die Staatsanwaltschaft sowie die Polizei warnen ausdrücklich vor die illegalen Verwendung solcher Fluggeräte. Solche Flüge müssen angemeldet werden sowie benötigen einer Genehmigung die Luftfahrtbehörde.
Wie es die konkrete Sturz aufzeigt, kam es zu einer Störung des Luftverkehrs ober Bremen.
Der Landeanflug einer Verkehrsmaschine musste abgebrochen bzw. beliebig weiterer Fliegen umgeleitet werden. Es bestand eine konkrete Risiko für das Leib sowie Leben von Menschen. Bei Zuwiderhandlungen ist mit einem Strafverfahren sowie hohen Regressansprüchen zu rechnen.
www.grenzwissenschaft-aktuell.de
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Quelle: polizei.bremen.de
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