Berufungsprozess: Rechtsstreit Gegen Einsicht Ufo-Akte Des Deutschen Bundestags Geht In Der Folgend Runde


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Berlin (Deutschland) - Im Dezember 2011 fällte das Verwaltungsgericht Berlin beliebig Grundsatzurteil zur Informationsfreiheit: Demnach gilt das Informationsfreiheitsgesetz - und damit beliebig Recht auf Einsichtnahme - auch für Ausarbeitungen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Konkret ging es etwa die Anklage des Berliners Frank Reitemeyer, die Einsicht in eine solche Ausarbeitung zur "Suche später außerirdischem Leben und die Umsetzung einer Resolution die Vereinten Nationen zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen (durch die Bundesregierung)" verlangte. Nachdem die Führung des Deutschen Bundestages später Verkündung des dem Kläger rechts gebenden Urteils Anfechtung gegen das Urteil eingereicht hat, geht das Prozeß jetzt hinein November in die nachstehend Runde (...wir berichteten, s. Links).

Hierzu, so berichtet "Exopolitik Deutschland" (Exopolitik.org), fährt die Bundestagsverwaltung gegen den Privatkläger schwere Geschütze auf. Neben die Tatsache, dass man sich selbst hinein Berufungsprozess jetzt von einer internationalen Anwaltskanzlei vertreten lässt, legte man hinzu beliebig Rechtsgutachten vor, dass bei dem renommierten Jura-Professor für Staats- und Verwaltungsrecht eingeschaltet die Hochschule Augsburg, Dr. Matthias Rossi, in Befehl angegeben wurde und den Stellung die Bundestagsverwaltung bestätigt. Unter anderem wird darin die Auffassung vertreten, dass Bundestagsabgeordnete einen "Informationsvorsprung gegenüber den Bürgern" haben dürfen und müssen, und es gesamt allein eingeschaltet ihnen liege, "ob und inwieweit sie es bei diesem Informationsvorsprung belassen".

Angesichts dieses Rechtsgutachtens erklärte Reitemeyer gegenüber "Exopolitik Deutschland", dass er selbst kaum noch Hoffnung auf Erfolg habe, dort seiner Anfrage zur Erstellung eines erwartungsgemäß teuren Zweitgutachtens vom Gericht nicht zugestimmt wurde, dort man hierzu "keine Veranlassung" sehe (s.Video u.).


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Allerdings widersprechen unbeteiligte Juristen die Interpretation Reitemeyers, dass durch diese Absage ersichtlich sei, dass "für das Gericht (OVG) das Gutachten Professor Rossis offenbar so überzeugend ist, dass es keine Ungewissheit mehr gibt, und dass die Ding sozusagen gelaufen ist".

Der Saarbrücker Advokat Rainer Link (rainerlink.de) erläutert hierzu auf Anfrage von "grenzwissenschaft-aktuell.de": "Wenn es etwa die Beurteilung deutscher Gesetze geht, bedarf es üblicherweise keines Rechtsgutachtens. Die Richter sind jawohl geradewegs bei die Auslegung deutscher Gesetze, wenn man so will, selbst Sachverständige auf diesem Gebiet. Natürlich kann man, so wie hier seitens die Bundestagsverwaltung geschehen, beliebig Rechtsgutachten erstellen lassen und vorlegen. Die Entschluss darüber, ob diesem Gutachten zu folgen ist oder geradewegs nicht, trifft nichtsdestoweniger noch stets das mit die Ding befasste Gericht.

Hinzu kommt: Entsprechende Rechtsgutachten sind normalerweise nur notwendig, wenn die Sachverhalt Rechtsvorschriften berührt, die außerhalb die Sachkunde des Gerichts selbst liegen und dienen nur in solchen Fällen - etwa wenn Fragen zur Nutzung und Auslegung ausländischen Rechts entscheidungsrelevant sind - als Beweismittel. Tatsächlich gibt es daher keine Veranlassung für beliebig Zweitgutachten, dort es auch schon keine Notwendigkeit für das Erstellen eines Erstgutachtens gab. Die OVG-Richter sind in dieser Ding schließlich selbst die tauglichsten Gutachter.

Allein die Abweisung des Antrags zur Erstellung einen Zweitgutachtens würde ich persönlich daher nicht als Beleg dafür werten, dass 'die Ding eigentlich schon gelaufen ist'."

Schon zuvor hatte die Anfechtung selbst beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, für Unverständnis gesorgt, die hinein Gegenzug das ursprüngliche Urteil begrüßt hatte. Im Parlament gehe es schließlich darum, die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen. Dies bedeute auch, "dass Gutachten, die beim Wissenschaftlichen Bedienung in Befehl angegeben und mit Steuermitteln bezahlt worden sind, die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden", so Schar gegenüber die 3Sat-Sendung "Kulturzeit".

Tatsächlich geht es die Bundestagsverwaltung nichtsdestoweniger wohl weniger etwa die Geheimhaltung die konkreten "UFO-Ausarbeitung" die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Dessen Inhalte und Schlussfolgerungen sind schließlich schon seit Jahren bekannt (...wir berichteten mitten unter Anfechtung auf 'Exopolitik Deutschland' bereits hinein Februar 2010 und damit schon lange vor dem Gerichtverfahren 1, 2).

Während aus die Ausarbeitung zwar weder bislang unbekannte UFO-Geheimnisse die Bundesregierung, noch verschleierte UFO-Akten hervorgehen, liegt die tatsächliche Brisanz des Dokuments vielmehr in dem eklatanten Widerspruch die Schlussfolgerungen zu dem bis heute von den verschiedenen Bundesregierungen praktizierten Abstreiten jeglichen Interesses eingeschaltet die Erforschung unidentifizierter Phänomene oberhalb bundesdeutschen Revier - gesamt gleich welcher Herkunft.
 Eingangsportal des Deutschen Bundestages Berufungsprozess: Rechtsstreit etwa Einsicht UFO-Akte des Deutschen Bundestags geht in die nachstehend RundeTitelkopf die Ausarbeitung die Wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages | Quelle: exopolitik.org

So kommt die Ausarbeitung zu dem Schluss, dass es nahe liege, "dass sich selbst (aufgrund die Tatsache, dass auch in zahlreichen Nachbarländern und auch NATO-Partnern - wie u.a. Frankreich, Belgien, Großbritannien, Kanada und den Vereinigte Staaten - jahrzehntelang die Erforschung von UFO-Phänomenen durch staatliche Institutionen vorangetrieben wurde) auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen".



 Eingangsportal des Deutschen Bundestages Berufungsprozess: Rechtsstreit etwa Einsicht UFO-Akte des Deutschen Bundestags geht in die nachstehend RundeZitat aus dem Bericht des WDDB: "Die Tatsache, dass sowohl Vereinigtes Königreich als auch Frankreich sich selbst mit die Fragestellung später die Dasein von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigten und dies - später vorheriger Geheimhaltung - in den letzten Jahren sogar via Internet veröffentlicht haben, legt die Vermutung nahe, dass sich selbst auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befasst haben bzw. befassen." | Quelle: exopolitik.org

Dass die Ausarbeitung die Wissenschaftliche Dienste wahrlich die richtigen Schlüsse zieht und es in Realität beliebig solches Interesse am UFO-Thema gibt, deutsche Behörden und Institutionen und das Militär sehr wohl entsprechende Sichtungen verarbeiten und dokumentieren, konnte geradewegs in den vergangenen Jahren durch deutsche und Schweizer UFO-Forscher eindeutig belegt werden (...wir berichteten 1, 2, 3). Einsicht in diese Akten wird jedoch bis heute verwehrt.
Der Bundestagsverwaltung hingegen geht es wohl vielmehr darum, mit die Gewährung die Einsicht in das "UFO-Dossier" einen Präzedenzfall - auch für jede anderen derartigen thematischen Ausarbeitungen die Wissenschaftlichen Dienste - zu verhindern. Offenbar liegt direkt dieses Wissen bzw. die Möglichkeit die Einsichtnahme in das Themenspektrum die in Befehl gegebenen Ausarbeitungen und deren Ergebnisse - warum auch stets - nicht hinein Interesse die Führung des Bundestages. Somit steht hinein anhängigen Prozeß nicht nur die Einsicht in das "UFO-Dossier" die Wissenschaftlichen Dienste und damit verbundene Grundsatzfragen zur Informationsfreiheit zur Debatte, sondern auch die Frage, warum die Bundestagsverwaltung derartige Kosten aus Steuergeldern aufwendet, etwa eine solche Einsichtnahme in eigentlich neutrale Ausarbeitungen zu Sachfragen zu verhindern. Schließlich sollen geradewegs diese Ausarbeitungen die Grundlage für die politische Projekt unserer Volksvertreter verkörpern bzw. diesen durch "verlässliche Informationen eine effiziente Mandatsausübung und Gesetzgebungstätigkeit ermöglichen".

Wie hoch die vom Steuerzahler finanzierten Honorarvereinbarungen mit dem Rechtsgutachter sind, ist übrigens ebenfalls nicht transparent. Schließlich unterliegen diese - so die Bundestagsverwaltung auf Anfrage - dem "Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis".

Der Berufungsprozess findet am 13. November 2013 etwa 9:00 Stunde vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg statt (Aktenzeichen: OVG 12 B 3.12).
...wir werden berichten.

Exopolitik-Reportage zum Berufungsprozess

Klicken Sie auf die Bildmitte, etwa das Video zu starten

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Quelle: exopolitik.org, grenzwissenschaft-aktuell.de

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